Publikation vom 15.08.2025

19.08.2025 09:20:20 | Sabrina Studer | 0 Kommentare
Baupublikation

Bauherrschaft: Beatrice Rufer + Adrian Brönnimann, Dorf 9, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee und Lorenz Stucki, Dorf 11, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee, : Beatrice Rufer, Dorf 9, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee
Projektverfasser: GLB Genossenschaft, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt

Ursprüngliches Bauvorhaben:
Neubau Gebäude mit einer Biogasanlage/ Überdachung Mistlager/ Verschiebung des bestehenden Klimaständer/ Erstellen einer weiteren Zufahrt sowie einer Fernwärmerschliessungsleitung zum Gebäude Nr. 9a 


Projektänderung:
- Verschiebung Gebäude und Sickermulde nach Süden
- Neue Dimensionierung und Anordnung des Gebäudes (schmaler, länger und höher)
- Verzicht auf zusätzliche Erschliessung (Erschliessung erfolgt neu über bestehende Erschliessung)


Standort: Dorf 9g, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee, Parzelle-Nr. 101 und 102, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ und Zone für Landwirtschafts-, Arbeits- und Wohnnutzung LAW, Koordinaten: 2’601’387 / 1’209’413

Auflagestelle: Gemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee, Liebegg 1 (altes Schulhaus), 3053 Wiggiswil

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/203974
eBau Nummer: 2023-22316


Auflage- und Einsprachefrist: 15. September 2025

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen

Es wird auf die Gesuchsakten  verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen bezogen auf die Projektänderung sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestell einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Ostermundigen, 15. August 2025
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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